
Die sogenannte Aktiv-Rente, eine der Mogelpackungen, mit denen die gegenwärtige Regierung das grundlegende Scheitern unseres Rentensystems in den Griff bekommen möchte, soll nach Worten des Kanzlers ein Signal sein: Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, den belohnt sie. Steuerfrei. Anerkennend. Motivierend.
Klingt vernünftig – bis man genauer hinsieht und feststellt, wer gemeint ist – und wer nicht.
Die Aktiv-Rente gilt nämlich ausschließlich für Menschen, die nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt weiterarbeiten.
Nicht für Selbständige.
Nicht für Freiberufler:innen.
Nicht für die, die ihr gesamtes Berufsleben außerhalb klassischer Angestelltenverhältnisse organisiert haben. Wäre das zu komplex?
Schlimmer noch: Sie greift auch dann nicht, wenn sie – wie viele von uns – seit Jahrzehnten über die Künstlersozialkasse (KSK) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Monat für Monat. Verlässlich. Solidarisch.
Wie ich.
Gleiche Beiträge, geringere Anerkennung
Die KSK ist kein Sonderprivileg. Sie ist ein Konstrukt, das genau eines tut: Freiberufler:innen in das gleiche soziale Sicherungssystem einzubinden, das für Angestellte selbstverständlich ist.
Rentenversicherung.
Krankenversicherung.
Pflegeversicherung.
Wer über die KSK versichert ist, zahlt nicht „irgendwo ein“. KSK-Versicherte zahlen in dasselbe System, aus dem später auch die Rente kommt, und trotzdem sagt die Aktiv-Rente: Danke für jahrzehntelange Einzahlungen. Aber wenn du im Alter weiterarbeitest, zählt das nicht.
Das ist kein Randproblem. Das ist struktureller Ausschluss.
Worum geht es eigentlich?
Offiziell geht es um Demografie. Um den vielbeschworenen Fachkräftemangel. Um Erfahrung, die dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben soll.
Inoffiziell wird aber etwas ganz anderes festgeschrieben: Anerkannte Erwerbsarbeit ist nur Angestelltenarbeit.
Freiberufliche Arbeit fällt durchs Raster. Nicht, weil sie weniger leistet, sondern weil sie nicht ins Verwaltungsmodell passt.
Besonders irritierend ist, wie offensichtlich wenig Verständnis für die Lebensrealität von Künstler:innen und Kreativen hier mitschwingt. Denn wer solche Gesetze plant, zeigt vor allem eines: Man kennt diese Arbeitsbiografien nicht – oder nimmt sie nicht ernst.
Seit Jahrzehnten lebt ein erheblicher Teil der kulturellen und kreativen Arbeit in Deutschland von Freiberufler:innen, die projektbasiert, unsicher und oft unter prekären Bedingungen arbeiten – und trotzdem zuverlässig in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Dass die Regierung ausgerechnet diese Gruppe bei der Aktiv-Rente vollständig ausblendet, legt einen unangenehmen Schluss nahe: Kunst und Kultur gelten politisch als schmückendes Beiwerk, nicht als ernsthafte Erwerbsarbeit.
Wer so denkt, beweist weder Herz für Kunst noch ein echtes Verständnis für die Bedingungen, unter denen sie entsteht.
Das Problem mit der Gerechtigkeit
Wenn zwei Menschen:
- die Regelaltersgrenze erreichen
- jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
- und danach weiterarbeiten,
dann gibt es absolut keinen sachlichen Grund, den einen steuerlich zu belohnen und den anderen nicht.
Es ist keine Notwendigkeit. Es ist eine klare politische Entscheidung gegen eine bestimmte Gruppe von Menschen.
Diese Entscheidung sendet ein fatales Signal an eine ganze Generation von Freiberufler:innen: Ihr seid gut genug, um einzuzahlen. Aber nicht wichtig genug, um mitgedacht oder gar berücksichtigt zu werden.
Fazit
Die Aktiv-Rente offenbar damit nicht etwa einen kleinen handwerklichen Fehler, sondern ein tief sitzendes Problem im politischen Denken über Arbeit.
Solange Selbstständige und KSK-Versicherte bei solchen Regelungen ignoriert werden, bleibt das Versprechen von Fairness hohl. Die Begründung dürfte ein widerwärtiger Mix aus Ideologie und mangelnder Realitätstauglichkeit der Herrschenden sein.
Wer ernsthaft möchte, dass Menschen länger arbeiten, Verantwortung übernehmen und Erfahrung weitergeben, muss alle mitnehmen, die das seit Jahrzehnten tun.
Alles andere ist ungerecht.