Söder: Das absolute intellektuelle Minimum

Markus Söder, seines Zeichens bayrischer Ministerpräsident und Wendehals in Sachen politischer Selbstoptimierung mit aktuell sinkendem Stern, fordert (u. a. in seinem Facebook-Auftritt):

Was ist dazu zu sagen?

Die Grundsicherung (ehemals „Bürgergeld“ – BlackRot hat den Namen geändert wie weiland bei Raider zu Twix, sonst aber im Grunde … nix) ist verfassungsrechtlich dafür da, das menschenwürdige Existenzminimum zu sichern. Es ist also nicht so, als gäbe es über dem „verfassungsrechtlichen Minimum“ noch einen eindeutig abtrennbaren Luxusaufschlag, wie Söder wider besseres Wissen suggeriert.

Was Söder meint, ist: Der Gesetzgeber solle den Spielraum bei der Berechnung und bei Sanktionen maximal nach unten ausschöpfen. Aber das ist juristisch und praktisch deutlich komplizierter, als der Satz klingt.

Aktuell liegt der Regelbedarf für Alleinstehende 2026 weiterhin bei 563 Euro im Monat; dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe. Die neue Grundsicherung ab 1. Juli 2026, für die sich BlackRot als Sozialreformer konservativen Zuschnitts feiert, verschärft vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen, senkt aber den normalen Regelbedarf nicht.

Der entscheidende Punkt: Das Bundesverfassungsgericht sagt nicht einfach „563 Euro sind das Minimum“. Es sagt vielmehr: Der Staat muss das Existenzminimum realitätsgerecht, transparent und sachgerecht berechnen. Der Gesetzgeber hat dabei Spielraum, aber er darf nicht – was Söder hier tut – willkürlich sagen: „Wir brauchen Geld im Haushalt, also kürzen wir mal.“ Das Existenzminimum leitet sich aus Bedarfen her, nicht aus Sparwünschen einer ihren Aufgaben nicht gewachsenen Regierung.

Aber nehmen wir den Nürnberger Food Blogger mal kurz ernst, so schwer es auch fällt: Wie könnte man Söders Forderung umsetzen?

Erstens könnte man natürlich einfach die Berechnungsmethode ändern (so wie das Wohngeldproblem geklärt wurde, indem man einfach einem Drittel der Bezugsberechtigten die Bedürftigkeit aberkannte). Welche Ausgaben der ärmeren Vergleichshaushalte sollen als „regelbedarfsrelevant“ gelten? Darin liegt politischer Spielraum. Man könnte einzelne Positionen knapper ansetzen oder streichen (aber überlegt mal, wie weit ihr mit 563 Euro kommt). Dann müsste man allerdfings auch begründen, warum diese Ausgaben nicht zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören.

Zweitens gibt es 2026 einen besonderen technischen Punkt: Nach der gesetzlichen Fortschreibung hätte sich rechnerisch für Alleinstehende ein niedrigerer Wert ergeben; wegen eines Besitzschutzes bleibt es aber bei den 563 Euro. Das BMAS erklärt, dass der errechnete Wert für 2026 bei 557 Euro lag, aber nicht abgesenkt wurde, weil der Besitzschutz verhindert, dass Leistungsbeziehende weniger erhalten als bisher.

Das wäre vermutlich der einzige konkrete Ansatzpunkt. Söder könnte sagen: Weg mit dem Besitzschutz, runter auf den errechneten Betrag. Das wären aber bei Alleinstehenden keine dramatischen Milliarden, sondern etwa 6 Euro im Monat pro Person in Regelbedarfsstufe 1.

Drittens kann die Politik natürlich über Sanktionen Druck erhöhen. Druck auf Schwache macht BlackRot ja ganz gern. Genau das passiert ja auch gerade schon mit der neuen Grundsicherung: Bei Pflichtverletzungen sind 30-Prozent-Kürzungen vorgesehen. Bei wiederholtem Nichterscheinen können Leistungen in letzter Konsequenz komplett entfallen, inklusive Unterkunftskosten (Obdachlosigkeit, wir kommen!). Die Koalition wollte damit nach eigener Darstellung das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Herzlichen Glückwunsch und Grüße an den Nordpol der sozialen Kälte.

Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2019 sehr klar gemacht, dass Kürzungen am Existenzminimum nur begrenzt zulässig sind und besonderer Begründung bedürfen (Spoiler: „Wir brauchen halt mehr Geld“ reicht nicht aus). Sanktionen dürfen nicht einfach Strafe sein. Sie müssen geeignet sein, Mitwirkung bzw. Arbeitsaufnahme zu erreichen.

Mein Eindruck: Söders Formulierung ist vor allem, wie so oft bei ihm, politisches Wortgeklingel. Sie klingt, als sei das Bürgergeld derzeit deutlich oberhalb des verfassungsrechtlichen Minimums und finanziere Menschen ein Lotterleben in Faulheit. Das ist aber nicht der Fall. Seriös wäre die Aussage erst, wenn er konkret sagt, welche Bedarfsposition er für überflüssig hält. Welche Berechnung ist falsch, Herr Söder? Welcher Betrag wäre Ihrer belegbaren Auffassung nach noch verfassungsgemäß? Ohne das bleibt „bis zum verfassungsrechtlichen Minimum“ eher eine Hohlphrase als ein belastbares Konzept.

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